ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN
DIE BEDINGUNGEN SIND INTEGRIERTER BESTANDTEIL DES GEGENSTÄNDIGEN MIETVERTRAGES

 

  1. Der Mieter ist für das gemietete Fahrrad voll verantwortlich. Zu Beginn erhält der Mieter eine Einweisung über die sachgemäße Handhabung des Fahrrades, wonach das Fahrrad erst übergeben wird, wenn keine Fragen mehr offen sind. Zu diesem Zeitpunkt bestätigt der Mieter auch, das Fahrrad in einem tadellosten Zustand bekommen zu haben. (Bei e-Bikes wurden dem Mieter das Intuvia und die Handhabung des e-Bikes erklärt). Die Weitergabe des Fahrrades an dritte Personen ist nicht gestattet.Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich mit der fachgerechten Einstellung der Sattelhöhe, Bremsen und Bike Geometrie, gemäß ihrer Angaben zur Person einverstanden.
  2. Der Mieter hat einen amtlichen Lichtbildausweis, Reisepass oder Führerschein vorzuweisen und erklärt sich einverstanden, dass dieses Dokument als Pfand/Kaution hinterlegt wird.
  3. Das Leihobjekt ist nicht Versichert. Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass das Fahrrad so verwahrt wird, dass eine Verwechslung, Beschädigung, oder Diebstahl verhindert wird. Während der Nacht muss das Fahrrad in einem versperrten Raum der Unterkunft oder in einem versperrten Kfz aufbewahrt werden.
  4. Das gemietete Fahrrad ist nicht versichert. Bei Diebstahl, Bruch oder Beschädigung durch unsachgemäße Verwendung haftet der Mieter für den Zeitwert bzw. die Reparaturkosten. Das durchfahren von Bächen und Seewasser ist nicht gestattet.
  5. Bei Diebstahl oder Unfall muss der Mieter binnen 24 Stunden bei der zuständigen Sicherheitsbehörde Anzeige erstatten und dies beim Vermieter melden. HINWEIS: Privathaftpflichtversicherungen beinhalten oft eine „Obhutsklausel“. Sie schließt Haftpflichtansprüche wegen Schäden an fremden Sachen aus, die Versicherungsnehmer gemietet, gepachtet oder geliehen haben.
  6. Der Mieter hat alle Mängel und Beschädigungen des Fahrrades dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt eine solche Anzeige, so haftet der Mieter für alle aus der Nichtanzeige entstandenen weiteren Kosten, insbesondere Personen- und Sachschäden Dritter.
  7. Mit der Unterschrift auf dem Check-In-Ticket bestätigt der Mieter die Richtigkeit seiner persönlichen Daten, die Anerkennung der allgemeinen Mietbedingungen und den einwandfreien Zustand des Mietobjekts.
  8. Falls das gemietete Fahrrad ohne triftigen Grund nicht fristgerecht zurückgebracht wird, muss der Mieter damit rechnen, dass gegen ihn die Diebstahlsanzeige erstattet wird.
  9. Wir empfehlen beim Radfahren das Tragen eines Helmes, welcher bei uns geliehen werden kann.
  10. Bei Buchung des Leihobjektes kann ein Stornokostenschutz online abgeschlossen werden. Dieser Stornokostenschutz kann mit einem Aufpreis von 10% des Listenpreises des Vermieters erworben werden. Buchungen mit Stornokostenschutz können bis zwei Tage vor Abholtermin der gebuchten Ware storniert werden. Für den Fall, dass kein Stornokostenschutz abgeschlossen wurde, kann die Buchung nicht storniert werden.
  11. Mit Zeichnung der gegenständlichen Allgemeinen Verleihbedingungen bestätigt der Mieter ausdrücklich, die oben angeführten Informationen erhalten und zur Kenntnis genommen zu haben und gibt somit hinsichtlich der darin enthaltenen Zweckbestimmun seine Einwilligung zur Verarbeitung, einschließlich zur Übermittlung und Verarbeitung seiner Daten durch den Vermieter im Rahmen der besagten Information.
  12. Der Vertrag erlangt nach der Unterzeichnung seine volle Gültigkeit. Der Vertrag ist nicht auf andere Personen übertragbar

Der Gerichtsstand ist Garmisch-Partenkirchen.